Schlechter Film
Den Mandanten, denen ich Schweigen als Angeklagte im Gerichtssaal anrate, empfehle ich auch, keine sonstigen Reaktionen zu zeigen, sich nicht durch „Körpersprache“ zu verraten, nicht die Augen zu verdrehen oder auf sonstige Weise auf was auch immer zu reagieren.
Als Beispiel erkläre ich, sie sollen so teilnahmslos sein wie vor dem Fernseher, wenn ein langweiliger schlechter Film läuft. Wenn die Presse anwesend ist, möchte ich später lesen oder hören, dass der Angeklagte völlig teilnahmslos war und keine Emotionen gezeigt hat.
Der Mandant heute hat das hervorragend umgesetzt; den Spruch zum Schluss hätte er sich aber sparen können. Er sagte nach dem letzten Zeugen laut und vernehmlich:
„Boah, der Film war aber besonders schlecht, dafür gibts kein Bambi!“
Okay, Freispruch gab es trotzdem.
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