Rücknahme einer Einbürgerung
Ich bin fremdgegangen. Zum Verwaltungsgericht. Die basteln dort genauso wie im Strafrecht. Und noch schlimmer. Die haben ihre fertig getippten Urteile schon in der Akte – so jedenfalls der Eindruck.
Vorsätzliches Handeln brauchten sie. Klappte irgendwie nicht so, wie sich die Behörde das bis dahin vorgestellt hatte. Aber da gab es ja noch die „Quittung“, die mein Mandant beim Empfang seiner Einbürgerungsurkunde unterschrieben hatte.
Dort stand auch, dass er versichert, dass sich seine persönlichen Verhältnisse nicht verändert haben. Das hätte er natürlich lesen müssen, hat er aber nicht, weil er nach monatelangem Kampf endlich seine Urkunde in die Hand bekam. Vorsatz?
Die Tatsache eines laufenden Ermittlungsverfahrens ein „persönlicher Umstand“. Wer es braucht, legt es sich so zurecht – zuunrecht?
Ein Verwaltungsrichter (beim Oberverwaltungsgericht glaube ich), hatte mal geäußert, Rechtsmittel in Asylsachen lesen sie meist gar nicht, sondern legen eine formularmäßige Ablehnung rein. Der schaffte irgendwo im Osten, war aber nicht Sachsen. Irgendeine Kollegin im Westen fand das menschenverachtend und hatte sich darüber aufgeregt.
Ich dachte immer, bis zur Verurteilung gilt man als unschuldig und braucht das nirgends anzugeben.