Mehmet – eine „Legende“ pusht sich selbst

Wenn ein Bestrafter sein Buch verkaufen will …

… braucht er Aufmerksamkeit. Vorlesekünstler wie BummsBumms B. oder Genitalbefeuchterinnen wie Charlottchen R. wissen, wie man versuchen kann, Aufgeschriebenes mehr an die Frau als den Mann zu bringen.

Aber jetzt mal die richtig große PR-Nummer. Es werden alle eingespannt: Ausländerämter, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Politiker, Buchmesseverantwortliche – und alle lassen sich vor den Karren spannen. Ich mache jetzt auch mit.

Der Frankfurter Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die Einreise des bekannten Serienstraftäters „Mehmet“ aus Istanbul nach Frankfurt zu verhindern. Muhlis Ari, wie der gebürtige Türke mit richtigem Namen heißt, hatte angekündigt, er wolle auf der Buchmesse auftreten, um seine Autobiographie vorzustellen. Sein Anwalt will erreichen, dass der Haftbefehl, der seit gut acht Jahren gegen den heute Neunundzwanzigjährigen besteht, zu diesem Zwecke ausgesetzt wird. Entsprechende Anträge sind bei der Staatsanwaltschaft München, die damals den Haftbefehl beantragt hatte, und der Frankfurter Ausländerbehörde eingegangen.

Frank sagte, er wolle keinen Straftäter auf der bedeutendsten Buchmesse auftreten lassen. Zudem sehe er nicht ein, jemanden, der aus seinen Straftaten Kapital schlagen wolle, auch noch zu unterstützen, indem er billige, dass er einreisen dürfe. Sollte die Einreise aus rechtlichen Gründen nicht verhindert werden können, müsse „Mehmet“ damit rechnen, dass der gegen ihn bestehende Haftbefehl in Frankfurt vollstreckt werde. „Dann kann er seine Lesung gerne abhalten, aber im Gefängnis.“ Die Veranstalter der Messe zeigten sich am Mittwoch verwundert über die Aufregung. „Das ist eine riesige PR-Nummer des Verlags“, sagte Buchmessen-Sprecherin Katja Böhne.

Quelle: FAZ

Der Anwalt des Serienstraftäters Mehmet, Burkhard Benecken, hat nach „Bild“-Informationen beim Verwaltungsgericht Frankfurt heute Klage dagegen eingereicht, dass seinem Mandanten die Einreise nach Deutschland verweigert wird.

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der „Bild-Zeitung“ (Samstag-Ausgabe), sagte Benecken: „Die zunächst erteilte Genehmigung wurde zurückgenommen, nachdem politischer Druck in die Sache gekommen ist.“ Mehmet werde unfair behandelt. „Es wird so getan, als sei er ein Monster“, so Benecken.

Quelle: Newsticker

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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7 Antworten zu Mehmet – eine „Legende“ pusht sich selbst

  1. kj schreibt:

    Memeth ist, soweit Wikipedia zutreffend ist, geborener Münchner. Die Worte des CDU Ordnungsdezerneten erinnern mich mehr an die Ächtung judischer Autoren als an liberale Toleranz in kulturellen Dingen.

    • Bernd schreibt:

      Tumbe Nazi-Anspielung ohne jeglichen Sinngehalt. Völlig egal welche Nationalität oder Hintergrund jemand hat liegt wohl auf der Hand, dass ein rechtskräftig bestehender Haftbefehl dann auch durchgesetzt würde.

    • jk schreibt:

      Mehmet ist auch ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der sich seiner Strafe durch Flucht entzogen hat und gegen den seit Jahren ein rechtskräftiger Haftbefehl besteht.

      Wenn er unbedingt nach Deutschland einreisen will, dann bitte. Er ist herzlich willkommen, in den bayrischen JVAen wird sich schon irgendwo ein freies Plätzchen für ihn finden, damit er seine Strafe endlich antreten kann.

      Aber freies Geleit einzufordern, um sein Buch zu promoten… ich glaube, es hackt. Das hat auch nichts mit „liberaler Toleranz“ zu tun.

  2. U. Mandel schreibt:

    Grüße aus Deutschland an Mehmet!

    Hier scheint zwar seltener die Sonne, aber dafür ist es ein weltoffenes und interessantes Land mit spannenden Menschen. Um es sich hier zu verscherzen, muss man schon fern jeglicher Sozialität sein.

    Leider müssen wir dir mitteilen, dass gegenwärtig kein Bedarf an Intensivstraftätern besteht.
    Falls auch der Buchverkauf floppen sollte, schlagen wir vor, den Dunk von Paarhufern einzusammeln und ihn an Landwirte zu verkaufen.

    Wir wünschen alles Gute in die Türkei.

  3. Mihail schreibt:

    Verstehe nicht, warum M. nach D. zurückwill. In der Türkei ist es doch auch ganz schön.
    Insbesondere ist man da nicht türkenfeindlich.

  4. Scharnold Warzenegger schreibt:

    Das hat doch mit Ausländerfeindlichkeit nichts zu tun. Die Menschen sollen vor (Serien-) Straftätern geschützt werden. Normalerweise durch Inhaftierung, in diesem Fall durch Einreiseverweigerung. Klappt es mit der Einreise doch noch, dann kommt man wieder zur Inhaftierung. Das ist alles schon ganz richtig so, egal ob Jude, Moslem, Christ, Deutscher, Türke, Ami oder Eskimo.

  5. kj schreibt:

    Offenbar war hier niemand besonders interessiert, das der Verurteilte seine Strafe in Deutschland absitzt, sonst hätte man ihn nicht ausgewiesen. Einen 14 jährigen kindlichen Straftäter ohne seine Eltern auszuweisen, der zudem in München geboren und aufgewachsen ist, nur wegen seiner Herkunft, finde ich persönlich das Letzte. Ob eine zeitweise Aussetzung des Haftbefehls überhaupt rechtlich möglich ist, ist eine andere Frage. Falls das ginge, könnte man auch Größe zeigen.
    Das jemand vor dem Buchautor auf und während der Buchmesse geschützt werden muss, halte ich für abwegig.

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