Kronzeugenregelung eingeschränkt
Die Kronzeugenregelung für redefreudige Straftäter wird wohl wieder eingeschränkt werden. Der Bundestag soll dazu am 14.03.2013 eine Gesetzesänderung beschlossen haben. Danach soll ein Täter künftig wohl nur noch dann auf eine mildere Strafe spekulieren können, wenn sich seine Angaben auf eine Tat beziehen, die mit dem eigenen Vergehen oder Verbrechen im Zusammenhang steht.
Das wird so manchen potentiellen Denunzianten stark enttäuschen.

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Über rawsiebers
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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