Wer will den schon …

Der Kollege gilt als verschlafen, inkompetent und faul.

Angeblich soll er in Strafsachen nie irgendwelche Anträge stellen, selbst dann nicht, wenn sie sich aufdrängen. Nicht selten soll er den Staatsanwalt loben und den eigenen Mandanten schelten.

Einige Male habe ich mit ihm verteidigt und kann den Gerüchten jedenfalls aus eigener Anschauung nicht widersprechen.

Gleichwohl: Bei dem kleinen Amtsgericht, in dessen Bezirk er tätig ist, wird immer nur er beigeordnet, wenn sich die Angeschuldigten/Angeklagten nicht selbst um einen anderen Pflichtverteidiger kümmern.

Warum wohl?

Es muss nicht immer Montblanc Solitaire sein

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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Eine Antwort zu Wer will den schon …

  1. kj schreibt:

    Vielleicht weiß der Strafrichter gar nicht, das Sie für die gesetzlich vorgesehenen Gebühren als Pflichtverteidiger arbeiten würden. Ich denke, dass ein im Umgang angenehmer, aber in der Sache harter Verteidiger gern genommen wird. Macht sicher mehr Spass.
    Wenn Angeklagte sich dann aber noch genötigt fühlen, ein Draufgeld auf die staatliche Vergütung zahlen zu müssen, um eine ordentliche Verteidigung zu erhalten, dann sinkt die Bereitschaft des Gerichts den Verteidiger zum Pflichtverteidiger zu bestellen.

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